Inhaltsverzeichnis

A.     Absenzen
         Anhörung
         Arbeitszeit
         Aufgabenhilfe

B.     Behörden
        Benutzungsgesuche
        Betreuung
        Beurteilungsgespräch
        Bibliothek
        BKS
        Blockzeiten-Betreuung

D.     Dentalhygiene
        Deutsch als Zweitsprache –DAZ
        Dyskalkulie

E.     Einführungsklasse – EK
        Einlaufzeit (nur Kindergarten
        Elternabend
            allgemeiner Elternabend
            Klassenelternabend
         Elternbildung
         Elternmitwirkung
         Elterntaxi
         Ernährung

F.     Fachstelle für persönliche Beratung
        Frühenglisch
        Frühfranzösisch
        Frühstück
        Fundgegenstände

G.     Gotte- | Götti-Prinzip

H.    Handy
        Hauswart
        Homepage

I.      IHP
        Info-Brett
        Instanzenweg
        Integrative Schulung – IS

J.     

K.     Kinder- und Jugendpsychiatrischer
                       Dienst – KJPD
        Kinder-Krankheiten
        Klassenmusizieren
        Körperpflege
        Krankheit
        Krisenmanagement

L.     Läuse
        Legasthenie
        Leitbild
        Littering
        Logopädie

M.    Medienkompetenz
        Mittagstisch
        Musikgrundschule
        Musikschule

N.   

O.    Opferhilfe

P.     Pädophile
        Pausenordnung
        Pedibus
        Persönliche Beratung
        Postauto
        Probezeit
        Pro Juventute
        Promotion

Q.     Qualitätshandbuch
         Qualitätsmanagement

R.     Rauchen
        Rechte und Pflichten
        Rechtliches Gehör
        Religionsunterricht

S.     Schnupperlehre
        Schulareal
        Schularzt
        Schulärztlicher Dienst
        Schülerausweis
        schulezeiningen.ch
        Schulgesetz
        Schul- | Hausordnung
        Schulpflege
        Schulleitung
        Schulpsychologischer Dienst – SPD
        Schulsekretariat
        Schulsozialarbeit – SSA
        Schulsport
        Schulunfallversicherung
        Schulweg
        Schweigepflicht
        Schwimmunterricht
        Spielsucht
        Standortgespräch
        Stellvertretung
        Stufen
        Stützunterricht
        Suchthilfe

T.     Tagesfamilien
        Telefon

U.     Übertritte
        Unfallversicherung
        Unterrichtsbesuch
        Urlaubsgesuch
        Urlaubsreglement

V.     Verkehrserziehung

W.   Weiterbildung
        Wintersportlager

X.    

Y.    

Z.     Zahnärztliche Kontrolle
        Zahnprophylaxe
        Zecken
        Zeugnis
        Znüni und Zvieri
        Zwischenbericht
        Zusammenarbeit

  

Von «A» wie Absenzen bis «Z» wie Zusammenarbeit
[Ist auch in Print-Form auf dem Sekretariat zu beziehen]

A          ABSENZEN 
            Abwesenheit im Kindergarten:
            Sollte Ihr Kind erkranken, bitten wir Sie, uns im Kindergarten am jeweiligen Tag telefonisch zu informieren.
            Abwesenheit in der Schule:
            Sollte Ihr Kind erkranken, bitten wir Sie, vor Schulbeginn des jeweiligen Tages in der Schule – Schulsekretariat oder               Lehrer/innen-Zimmer – anzurufen oder ein Geschwisterkind/anderes Kind der Klasse zu informieren.
            Es wird uns Ihre Mitteilung ausrichten. 
            Für längere Absenzen wie z.B. Urlaub, entnehmen Sie die Vorgehensweise bitte dem Urlaubsreglement.

             ANHÖRUNG

            Rechtliches Gehör

Die Schulpflege trifft alle Entscheidungen, die mit einem ordentlichen Rechtsmittel angefochten werden können. Dies sind zum Beispiel alle Entscheidungen zur Promotion (Beförderung, Schulausschluss, Stufenübertritt), Disziplinarentscheide (Anzeigen durch die Polizei bei Jugendlichen bis zum 15. Geburtstag) und Anstellungsverträge mit Lehrpersonen.

Handreichung für Schulen: Leistungen beurteilen und ausweisen

Empfohlene Schritte zur Information der Erziehungsberechtigten:

1. Die verantwortliche Lehrperson informiert die Erziehungsberechtigten
    frühzeitig in einem Gespräch über die sich abzeichnende Remotion und
    erklärt die Beurteilungen.

2. Die Lehrperson lässt sich anlässlich des Gespräches von den
    Erziehungsberechtigten schriftlich bestätigen, dass diese über die
    bevorstehende Remotion informiert worden sind und ob sie damit
    einverstanden sind oder nicht.
3. Sind die Erziehungsberechtigten nicht einverstanden, entscheidet die
    Schulpflege nach Gewährung des rechtlichen Gehörs (dieses kann
    mündlich oder schriftlich erfolgen) auf Antrag der Lehrperson über die
    Promotion bzw. Remotion und eröffnet den Erziehungsberechtigten den
    Entscheid schriftlich, eingeschrieben und mit Rechtsmittelbelehrung.

Bevor eine Behörde eine Entscheidung fällt, muss sie die beteiligten Parteien anhören.

Die Parteien können bewusst auf eine Anhörung verzichten. Damit die Schulpflege die Gewissheit hat, dass die Erziehungsberechtigten über ihr Recht auf Anhörung informiert wurden, muss dieser Verzicht schriftlich vorliegen.

Dies ist im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG vom 4.12.2007 festgehalten.

Soweit das Schulgesetz oder andere Erlasse keine Sonderbestimmungen enthalten, gelangen für das Verfahren vor Schulpflege und Bezirksschulrat die Bestimmungen des VRPG zur Anwendung.

§21 VRPG: „Die Behörde hört die Parteien an, bevor sie entscheidet.“ 

 

ARBEITSZEIT

Mit der Gesetzgebung wird die Arbeitszeit der Lehrpersonen in vier Berufsfelder gegliedert:
<Unterricht und Klasse> – 85%
<Schüler/innen> / <Lehrpersonen> / <Schule> – 15%

Die Gliederung des Berufsauftrages enthält auch Konferenzen, gemeinsame Weiterbildung, Arbeit an einem Schulprojekt, Schulentwicklung. Regelmässig finden auch interne Arbeitstage während den Schulferien statt.

AUFGABENHILFE

Hausaufgaben gehören zum Schulalltag. Sie sind dazu da, das in der Schule erarbeitete Wissen zu vertiefen und zu festigen. Es kann vorkommen, dass Schüler/innen sich damit schwer tun.

Das Aufgabenhilfeteam bietet Unterstützung und Erklärungen an und gibt dem Kind ein positives Gefühl dem Lernen gegenüber.

Das Angebot gilt für die Primarstufe.

Anmeldung und Auskunft im Sekretariat

            www.schulezeiningen.ch → Zusatzangebote → Aufgabenhilfe

B          BEHÖRDEN

            Schulpflege

·      Claudia Holle –                            Schulentwicklung

·      Andrea Körkel Soder  –               Aktuariat | Administration

·      Charlotte Senger –                     Disziplinarwesen | Gesundheit

·      Hans Wagner –                            Präsident / Personal

·      Andrea Wunderlin-Bachmann –       Vizepräsidentin | Raum | Musik

            Christoph Spitzli –                                     Gemeinderat – Bildung

            BENUTZUNGSGESUCH

            www.schulezeiningen.ch → Schule – Dokumente/Formulare → Benutzungsgesuche

            BETREUUNG

            Im Krankheitsfall einer Lehrperson ist die Betreuung der Kinder im Kindergarten und in der Schule jeweils für den
             Vormittag sichergestellt. Für den Nachmittag wird Ihnen eine Lösung bekannt gegeben, in der Regel ist er schulfrei.

            (siehe auch → ’S – Stellvertretung’)
 

            BEURTEILUNGSGESPRÄCH

            Die neue Promotionsverordnung verlangt auf Basis des Zwischenberichtes (anstelle eines Zeugnisses am Ende des
            1. Semesters) ein Beurteilungsgespräch im Kreis Eltern-Kind-Lehrperson.

             www.ag.ch/bildung → meist gefragte Inhalte → Promotionsverordnung
 

            BIBLIOTHEK

Die Gemeindebibliothek Zeiningen steht allen Personen zur Benutzung offen. Trägergemeinde ist die Einwohnergemeinde Zeiningen, Beitragsgemeinde ist die Einwohnergemeinde Zuzgen. Die Benutzung der Bibliothek ist gebührenpflichtig. Die Anmeldung erfolgt in der Bibliothek, ein Ausweis für die Benutzung wird erstellt.

            http://bibi.anncha.ch/

Die schuleigene Bibliothek wird in den Bibliotheksstunden der jeweiligen Klassen individuell genutzt; die Bücher können ausgeliehen werden.
        

             BKS

             Departement Bildung, Kultur und Sport

             http://www.ag.ch/bks/de/pub/

              BLOCKZEITEN-BETREUUNG

  Schüler/innen, die in den Randstunden keinen Unterricht haben, aber noch in der Schule bleiben möchten, werden     von erfahrenen Müttern betreut.

  Je nach Bedürfnis, können die Kinder Lego bauen, Spiele machen, mit Salzteig kneten, einer Geschichte zuhören,     Hausaufgaben machen oder einfach schwatzen und da sein.

  Wenn alle in der Gruppe einverstanden sind, kann auch draussen auf dem Schulhof gespielt werden.

  Anmeldung und Auskunft im Sekretariat

              www.schulezeiningen.ch → Zusatzangebote → Blockzeitenbetreuung

 

D            DENTALHYGIENE

               siehe → 'Zahnprophylaxe'

               DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE – DAZ

               Kinder, welche nicht gut deutsch sprechen oder erst seit kurzem in der Schweiz sind, werden von einer speziell                        ausgebildeten Lehrperson während einer begrenzten Zeit in ihrer Sprachentwicklung unterstützt. 
               Fremdsprachliche Kinder erhalten zweimal wöchentlich Stützunterricht in deutscher Sprache.


          KG

Das liest man „konnichiwa“. Es heisst dasselbe wie „merhaba“ oder „god dag“. Können wir in einem fremden Land grüssen, öffnet sich uns bereits das eine oder andere Tor. Aber mit „Guten Tag“ auf Japanisch, Türkisch oder Schwedisch finden wir uns noch nicht problemlos im entsprechenden Land zurecht.

Und wie ist es umgekehrt; wie ist es für ein fremdsprachiges Kind, das neu in den Kindergarten eintritt? Sicher ist, dass die schulische Integration wesentlich erleichtert wird, wenn die sprachliche Förderung möglichst früh beginnt. Mit dem Unterricht in Deutsch als Zweitsprache werden die anderssprachigen Kindergartenkinder beim Erlernen der deutschen Sprache, beim Kennen lernen unserer Kultur und bei der Integration in unsere Gemeinde unterstützt.

 

PS

DaZ–Unterricht erhalten Kinder der 1. und 2. Klasse, deren ’Erstlernsprache’ nicht Deutsch ist.

In den Fächern Deutsch und Sachkunde wird der aktuelle Klassen-Lernstoff in konzentrierter Form geübt. Dabei wird versucht, die sprachlichen Defizite der Schüler individuell aufzuarbeiten.

Den Intensivunterricht besuchen Kinder, die ohne Deutschkenntnisse in unsere Schule eintreten. Sie erhalten im ersten Jahr 4–6 Lektionen DaZ/Woche. Danach besuchen sie den regulären Stützunterricht.

            DYSKALKULIE

Die Gemeinde Zeiningen beteiligt sich an den Kosten für eine Dyskalkulietherapie. Ergibt sich nach der Abklärung bei einer Fachstelle das Bild einer Rechen- und Zahlenschwäche, besteht die Möglichkeit, das Kind bei einer ausgebildeten Therapeutin behandeln zu lassen.

Die Therapie richtet sich ausschliesslich nach den Bedürfnissen und den Schwierigkeiten des einzelnen Kindes und den neusten Erkenntnissen einer zeitgemässen Mathematikdidaktik.

Das mathematische Verständnis des Kindes wird von Grund auf kontrolliert. Mit vielen einfachen und spielerischen Handlungen wird die Vorstellung des Kindes gestärkt, so dass es Rechenoperationen nicht nur ausführen kann sondern diese auch versteht.
Zudem sind Kinder mit Dyskalkulie oft entmutigt und verunsichert. Deshalb wird versucht, die Stärken und Interessen des Kindes zu fördern, um ihm Erfolgserlebnisse zu vermitteln und das Selbstvertrauen wieder zu stärken.

            Eine Zusammenarbeit mit Schule und Elternhaus ist empfehlenswert.

 

E         EINFÜHRUNGSKLASSE – EK

           Dekret 
über die Errichtung von Übergangsklassen

           SAR 421.330

§ 1 
Grundsatz 
 Mit Bewilligung des Erziehungsdepartements können an der Volksschule Übergangsklassen für normal begabte Schüler errichtet werden, die dem regulären Unterricht aus sprachlichen oder anderen Gründen vorübergehend nicht zu folgen vermögen. 
2 Die Bewilligung wird erteilt, wenn ein entsprechendes Bedürfnis nachgewiesen ist.

§ 2 
Einführungsklassen für fremdsprachige Schüler 
Zur Entlastung der Normalklassen und zur Abklärung für die späteren Zuteilungen können Einführungsklassen für fremdsprachige Schüler geführt werden. 

§ 4 
Einschulungsklassen 
Für schulpflichtige, aber noch nicht schulreife Kinder können Einschulungsklassen errichtet werden.

Mit dem Schuljahr 11/12 werden in Zeiningen alle Schüler/innen integrativ unterrichtet.

            EINLAUFZEIT (NUR KINDERGARTEN)

            Als Einlaufzeit gilt die Zeit von 08.00 – 08.30 Uhr.

 

             ELTERNABEND

             ALLGEMEINER ELTERNABEND

             Pro Schuljahr stellen wir Schulentwicklungs-Projekte öffentlich dar, treten darüber in Diskussion und bereiten auf                  Neuerungen vor.

            KLASSENELTERNABEND

            Klassenelternabende finden in der Regel im ersten Quartal des Schuljahres statt. Neben Eindrücken aus der Klasse                 werden Ausschnitte aus dem Lehrplan dargestellt und informative Mitteilungen weitergegeben.

             ELTERNBILDUNG

Erziehung spielt eine grosse Rolle in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Eltern und weitere Erziehungspersonen haben einen entscheidenden Einfluss darauf, wie Kinder und Jugendliche sich entwickeln. Familien sind ein wichtiges soziales Netz unserer Gesellschaft. Sie begleiten Heranwachsende auf ihrem Weg zur Selbständigkeit und vermitteln Werte von einer Generation an die nächste. Elternbildungsangebote,

-organisationen und Elternbildner/innen sollen vernetzt und koordiniert werden, damit möglichst alle Elternbildungsangebote (Kurse, Vorträge/Veranstaltungen) einfach und niederschwellig erreichbar sind.

            http://www.elternbildung-aargau.ch/

 

           ELTERNMITWIRKUNG

            Die Fachstelle Elternmitwirkung:

·      informiert über Modelle, Chancen und Stolpersteine beim Aufbau der Zusammenarbeit Eltern und Schule

·      dokumentiert gelungene Projekte und Veranstaltungen

·      sorgt für die Information der Öffentlichkeit

·      fördert unterstützende Rahmenbedingungen in den Kantonen

·      vernetzt Schulen, Eltern, Elternbildung, Kantone und Organisationen,
die im Bereich Schule, Familie, Bildung, Erziehung und Gesundheitsförderung aktiv sind

             http://www.elternmitwirkung.ch/

 

            ELTERNTAXI

Die Elterntaxis haben mit der wachsenden Mobilität zugenommen, gerade auf dem Schulweg finden aber wesentliche soziale Kontakte statt und ausserdem lernen die Schüler/innen, sich im Strassenverkehr sicher zu bewegen. Wir bitten deshalb Eltern, dass die Kinder besser zu Fuss zur Schule kommen sollten.

 

ERNÄHRUNG 

Eine ausgeglichene Ernährung ist für die Kinder von grosser Bedeutung.
Mit den Händen können die Portionen, die pro Mahlzeit aufgenommen werden sollten, einfach abgemessen werden:

·      Flüssigkeit – 1 Glas

·      Gemüse – so viel wie in beiden Händen gefasst werden kann

·      Früchte, Getreideprodukte, Milch – eine faustgrosse Menge, Früchte nur 2x pro Tag

·      Käse – in der Grösse von Zeig- und Mittelfinger

·      Fleisch und Ersatzprodukte – so gross wie die Handfläche und so dick wie der kleine Finger

·      Fett und Öle – die Menge einer Daumenspitz

 http://www.sge-snn.ch

 

F       FACHSTELLE FÜR PERSÖNLICHE BERATUNG

         siehe 'Persönliche Beratung' 

 

         FRÜHENGLISCH

         http://www.ag.ch/fremdsprachen → Englisch an der Primarschule

         FRÜHFRANZÖSISCH

         http://www.ag.ch/fremdsprachen → Französisch an der Primarschule

 
         FRÜHSTÜCK

         http://www.sge-ssn.ch/

 

          FUNDGEGENSTÄNDE

          Zwei mal pro Jahr – vor den Sommerferien und vor Weihnachten - legen die Hauswarte die Fundgegenstände in der 
          Aula Brugglismatt 1 zum Abholen aus. Die danach liegen gebliebenen Sachen schicken wir nach Rumänien.

           Unter dem Jahr kann bei den Hauswarten – Büro Brugglismatt 2 – nachgefragt werden.

           www.schulezeiningen.ch → Agenda

 

G         GOTTE- | GÖTTI-PRINZIP

Die Schüler/innen der Oberstufenklassen betreuen Kinder der Unterstufe und organisieren pro Klasse sporadisch gemeinsame Unternehmungen.

 

H         HANDY

Die Nutzung des mobilen Telefons ist heute ein fester Bestandteil unseres Alltags. Ziel des Angebotes Handyprofis ist es, am Beispiel des Handys Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen und auch Eltern zu fördern.  Handyprofis können die Ursachen, Merkmale und Folgen einer Abhängigkeit vom Handy einordnen.

 http://www.handyprofis.ch/

 

            HAUSWART

            079 448 03 15

        

            HOMEPAGE

            Zunehmend setzen wir die Homepage der Schule Zeiningen als Informations- und Arbeitsinstrument ein.

            http://www.schulezeiningen.ch/

 

I            IHP

             Integrative Heilpädagogik

             siehe 'Integrative Schulung'

 

             INFO-BRETT

             Am Eingang der Schule Brugglismatt 1 finden sich zusätzliche Angebote und Hinweise auf Anlässe und Veranstaltungen.

 

            INSTANZENWEG

            Bei Fragen oder Problemen weisen wir auf das Einhalten des korrekten Weges hin.
Erst soll das Gespräch mit den betroffenen Lehrpersonen gesucht werden, danach kann die Schulleitung beigezogen werden, welche weiter entscheidet, ob in einem nächsten Schritt ebenfalls Schulpflege oder Inspektorat involviert werden muss.


INTEGRATIVE SCHULUNG – IS

Eine vielfältige Zusammenarbeit prägt die Arbeit als schulische Heilpädagogin. Im engen Kontakt mit den Klassenlehrpersonen entwickelt sie gemeinsam Unterrichtsstrategien, fördert und unterstützt Schüler/innen mit besonderen Bedürfnissen und legt individuelle Lernziele fest.

Gemeinsam mit dem Kind und den Erziehungsberechtigten werden in Abständen die Lernfortschritte festgehalten und – aufbauend – neue Förderpläne erstellt.

Die IS-Lehrpersonen begleiten und beraten die Erziehungsberechtigten bei schulischen Entscheidungen und führen die jeweiligen Standortgespräche durch.

 

K          KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRISCHER DIENST – KJPD

             Der KJPD bietet für Kinder und Jugendliche und deren Bezugspersonen an:

·      Abklärung bei Auffälligkeiten in der Entwicklung

·      Beratung und Therapie bei psychischen und psychosomatischen Störungen

·      Begleitung bei chronischen Krankheiten und Behinderungen

·      Unterstützung bei Problemen von Kindern und Jugendlichen und der Familien

·      Behandlung bei akuten Krisen (mit der Möglichkeit eines Spitalaufenthaltes)

·      Hilfe zur Bewältigung von traumatisierenden Erfahrungen

·      Fachberatung für Fachpersonen und Institutionen

·      Erstellen von zivil- und strafrechtlichen Gutachten für Behörden

             http://www.pdag.ch/site/index.cfm

 

            KINDER-KRANKHEITEN

Auf der Homepage sind die 'Richtlinien über den Besuch der Schule und des Kindergartens bei infektiösen Krankheiten oder Parasitenbefalls' abgelegt

 www.schulezeiningen.ch → Schule → Dokumente / Formulare → Gesundheit

 

            KLASSENMUSIZIEREN

            Klassenmusizieren ist zentral eingebunden in die innovative musikpädagogische Dynamik der Gegenwart.

Klassenmusizieren will entschieden einer gesellschaftlichen Segmentierung und Sprachlosigkeit im frühen Schulalter entgegen wirken und damit Integration fördern. 
Klassenmusizieren will den bestehenden Unterricht um eine erprobte Methode mit Inhalten ergänzen, deren Bedarf nachgewiesen und offenkundig ist. Es geht darum, ein Grundrecht der Kinder einzulösen: aktiv teilzunehmen an einer Welt, in der Musik zu einer zentralen globalen Sprache geworden ist.
Es richtet sich an die Basis im besten Sinne, an die Grundlagen kindlicher Entwicklungsbedürfnisse.

Klassenmusizieren will:

·      Die Welt der Musik erschliessen

·      Sozialverhalten fördern als Gewaltprophylaxe

·      Das Schulfach «Musik» ernst nehmen

·      Zum Umgang mit Kultur erziehen

·      Kollektive Erfolgserlebnisse vermitteln

KÖRPERPFLEGE


       http://www.ag.ch/kantonsarzt/de/pub/gesundheitsfoerderung/merkblaetter.php?controller=GetDoks&noheader=0&kategorie_tab=1&unterteilung_anzeigen=1&suche_anzeigen=0&sort=Sprache&ascdesc=ASC&CFSCRIPT=merkblaetter.php

 

            KRANKHEIT

            Im Krankheitsfall Ihres Kindes bitten wir Sie, das Schulsekretariat oder direkt die Lehrperson zu benachrichtigen.

 

            KRISENMANAGEMENT

Die Schule Zeiningen hat ein Konzept und einen Leitfaden erstellt, welche im Falle einer Krisensituation Abläufe regelt und klärt.

Ein Kriseninterventionsteam besteht aus der Schulleitung, dem Präsidenten der Schulpflege, dem Gemeinderat Ressort Bildung, dem Hauswart-Hauptverantwortlichen, einem Mitglied des Lehrerteams und eines Kinder- und Jugendpsychiaters.

 

L           LÄUSE

Nach den Sommer-, Herbst-, Weihnachts- und Frühlingsferien finden regelmässig Kontrollen im Kindergarten und den Klassen der Primarschule statt.

             LEGASTHENIE

In der Legasthenietherapie unterstützen wir die Kinder auf vielfältige Weise in der Erweiterung ihrer Lese- und Rechtschreibekompetenzen.

Im Zentrum steht dabei die Freude an der Sprache in Kombination mit Bewegung und Rhythmus. Denn oft blockiert auch mangelndes Selbstvertrauen die Weiterentwicklung der Kompetenzen, und die intrinsische Motivation ist auf Grund erlebter Misserfolge abhanden gekommen.

Mittels vielfältiger Zugänge wie Trainingsprogramme, Spiele, lustige Wettkämpfli, humorvolle Texte, Kauderwelschsprachen üben wir stetig, Unsicherheiten allmählich zu überwinden.

So werden die Kinder allmählich immer sicherer in der Anwendung von geschriebener und gesprochener Sprache.

 

LEITBILD

Die Schule Zeiningen verfügt über ein Leitbild welches in Grundsätzen die Form und Haltung der Zusammenarbeit aller an der Schule Beteiligten festhält.

http://www.schulezeiningen.ch/ → Schule

 

LITTERING

Alle Klassen sind im Turnus daran beteiligt den Pausenplatz und die nähere Schulhausumgebung zu säubern.
Die Schule arbeitet projekthaft mit der Gemeinde und der Arbeitsgruppe «Sauberes Fricktal» zusammen.

 

LOGOPÄDIE

Abklären:
-  nach Entwicklung fragen
-  Entwicklungsbrüche beobachten
-  Sprache beurteilen

                           Therapie: 
- optimale Förderung der Kommunikationsfähigkeit, d.h. sprachliche Entwicklung nach individuellen Möglichkeit fördern
- Therapie unterstützt die eigene Entwicklung des Kindes

 Mögliche Ziele:
- Wahrnehmung
- Sprachverständnis
- Sprachproduktion
- Lesen | Schreiben
- Kommunikationsfähigkeit

 

M           MEDIENKOMPETENZ

             Internet und Handy sind aus dem Alltag von Jugendlichen nicht mehr weg zu denken. Wer Handy und Computer nutzt, entwickelt seine kommunikativen und sozialen Fähigkeiten. Es lauern auch Gefahren in der digitalen Welt. Kinder und Jugendliche müssen lernen, sicher und verantwortungsvoll mit Handy und Internet umzugehen, die Medienkompetenz muss gefördert werden.

     http://www.swisscom.com/GHQ/content/Responsibility/Telekommunikation_fuer_alle/Jugendmedienschutz/Jugendmedienschutz.htm?lang=de

 

MITTAGSTISCH

Der 'Zeininger Mittagstisch' musste mangels Nachfrage eingestellt und der Verein aufgelöst werden.

 

MUSIKGRUNDSCHULE

Die MG berücksichtigt und fördert die vorhandenen Ressourcen der Schüler/innen. Sie sammeln erste Erfahrungen mit Hören, Gesang, Rhythmus, Instrumenten, musikalischen Körperbewegungen und Tanz. Die MG berücksichtigt und fördert die individuellen musikalischen Begabungen der Schüler/innen und unterstützt gleichzeitig die sozialen Kompetenzen und somit die Gemeinschaftserlebnisse. In der MG setzen die Schüler/innen das Gelernte in Strukturen um – Notenschrift, Choreografie, zeichnerischen Ausdruck, instrumentale Begleitung. Die MG fördert die allgemeine Lernfähigkeit der Schüler/innen.

 

MUSIKSCHULE

 http://www.musikschule-rhf.ch/

 

O          OPFERHILFE

            Opferhilfe für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche

            http://www.opferhilfe-beiderbasel.ch/triangel-basel/gewalt.html

P          PÄDOPHILE

            Rufen Sie Ihrem Kind von Zeit zu Zeit folgendes in Erinnerung:

·      Fragt dich eine unbekannte Person nach einem Weg, gib Auskunft, begleite sie aber auf keinen Fall.

·      Lasse dich nie von Fremden in ein Restaurant, auf einen Festplatz oder zu einer Autofahrt usw. einladen.

·      Nimm von einer fremden Person nie ein Geschenk an.

·      Bist du alleine zu Hause, lasse niemanden in die Wohnung.

·      Mache nie Autostopp.

·      Will dich eine unbekannte Person unter dem Vorwand deiner Mutter oder deinem Vater sei etwas geschehen nach Hause bringen, lasse das nicht zu. Gehe alleine und auf direktem Weg nach Hause.

Sollte Ihr Kind trotz aller Vorsichtmassnahmen Opfer eines
Sittlichkeitsdeliktes geworden sein, sollten Sie im Interesse des Kindes folgende Regeln beachten:

·      Setzen Sie sich durch wenige, aber gezielte Fragen ins Bild, was vorgefallen ist.

·      Behalten Sie ruhig Blut und belasten Sie Ihr Kind nicht zusätzlich mit Vorwürfen oder Strafen. Wenn es erfahren muss, dass seine Aufrichtigkeit bestraft wird, wird es Sie nie mehr ins Vertrauen ziehen.

·      Wenden Sie sich dann unverzüglich an die Polizei. Überlassen Sie die weiteren Ermittlungen und eine allfällige detaillierte Befragung Ihres Kindes den speziell dafür ausgebildeten Beamtinnen und Beamten.

·      Vermeiden Sie eine Überreaktion, erst dadurch erhält der Vorfall für Ihr Kind einen übergrossen Stellenwert. Es kann sinnvoll sein, sich von Fachleuten beraten zu lassen.

            http://www.opferhilfe-beiderbasel.ch/triangel-basel/gewalt.html

 

           PAUSENORDNUNG

           http://www.schulezeiningen.ch/ → Schule → Dokumente / Formulare → Pausenordnung        

 

            PEDIBUS

Der Schulweg ist für die Kinder mehr als der Weg zur Schule (bezw. zum Kindergarten). Das Kind übt das sichere Verhalten im Strassenraum, pflegt Freundschaften und entwickelt Eigenverantwortung. Mehr noch: Durch die tägliche Bewegung stärkt es seine Gesundheit und seine Konzentrationsfähigkeit.

http://www.verkehrsclub.ch/index.php?id=4771

 

            PERSÖNLICHE BERATUNG

Das Angebot für Jugend-, Einzel- und Familienberatung richtet sich an Frauen, Männer, Jugendliche und Familien. Zusammen wird nach individuellen Lösungen gesucht. Informationen, Vermittlungen und Beratungen werden zu folgenden Themen angeboten:

·      Persönliches

·      Finanzielles

·      Arbeit für Behörden

·      Frauenberatung

 Die Beratung ist unentgeltlich; Diskretion und Verschwiegenheit ist zugesichert.

 http://www.jefb.ch/stellen/rheinfelden/index.htm

 

               POSTAUTO

   Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Höflichkeit wird die Fahrt im Postauto für alle Mitreisenden – ob jung oder   alt – zu einem angenehmen Erlebnis. Damit keiner unter die Räder gerät, bitten wir die Schüler/innen, die   folgenden Regeln zu befolgen:
·       an der Haltestelle nicht zu dicht am Bordstein stehen (Unfallgefahr
·       Fahrgäste zuerst aussteigen zu lassen
·       beim Ein- und Aussteigen nicht drängeln
·       Rucksack auf den Boden zwischen die Füsse stellen, so haben mehr Personen Platz
·       älteren und behinderten Leuten Sitzplatz überlassen
·       sich während der Fahrt ruhig verhalten, nicht herumrennen und schreien
·       keinen Abfall liegen lassen
·       Anweisungen des Chauffeurs oder der Chauffeuse befolgen
·       nicht vor oder hinter dem Postauto durchrennen, warten bis es weggefahren ist

    PostAuto Nordwestschweiz

 

            PROBEZEIT

            Die Probezeit beträgt neu ab Schuljahr 10/11 ein Schuljahr.

 

            PRO JUVENTUTE

Um ihre Aufgaben zu erfüllen, bietet Pro Juventute verschiedene Dienstleistungen in den Bereichen «Bildung», «Gesundheit» und «Armut» an und unterstützt Personen und Institutionen, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen. Die Stiftung arbeitet mit privaten und staatlichen Stellen, die sich für junge Menschen engagieren, partnerschaftlich zusammen.

 http://www.pro-juventute.ch/

 

           PROMOTION

           http://www.ag.ch/bildungswege/de/pub/promotionen/elterninformationen.php

 

Q         QUALITÄTSHANDBUCH

Ein einem schulinternen Q-Handbuch sind sämtliche Abläufe, Konzepte,
Formulare und Ordnungen abgelegt und geordnet nach
·      Organisationsentwicklung
·      kulturelle- | strukturelle Vorgaben
·      Personal
·      Unterricht
und mit einem Anhang versehen, der die variablen Dokumente enthält.

 

          QUALITÄTSMANAGEMENT

          Die Schule Zeiningen ist am Aufbau eine internen Q-Managements nach Q2E.

 

R         RAUCHEN

           Das Schulareal ist rauchfrei.

 

            RECHTE UND PFLICHTEN

            http://www.ag.ch/sar/output/default.htm?/sar/output/401-100.htm


            RECHTLICHES GEHÖR

            siehe → 'Anhörung'

RELIGIONSUNTERRICHT

Der Besuch des konfessionellen Religionsunterrichtes steht in der freien Entscheidung der Eltern und wird durch die betreffenden Katecheten verantwortet. Die Schule bietet lediglich Gastrecht.

Der römisch katholische Religionsunterricht umfasst die Primarstufen 1-5. Die Themen gliedern sich wie folgt auf:

1. Klasse 'Kreuz’ 2. Klasse 'Vater Unser’ 3. Klasse 'Erstkommunion’ 4. Klasse 'Weg der Versöhnung’ 5. Klasse 'Kirchliche Feste im Jahreskreis’. Der Unterricht umfasst 1 Wochenstunde und spricht das Kind nicht nur in seiner kognitiven sondern gerade auch in der spirituellen Kompetenz an.

Neben malen und basteln, werden deshalb auch neue geistliche Lieder gesungen und gebetet.

Die Kinder von der 1. bis 5. Klasse lernen im reformierten kirchlichen Unterricht biblische Geschichten, der Ursprung des Christentums und kirchliche Rituale kennen.

Eine Einführung ins Thema Taufe und Abendmahl sind wichtige Bestandteile des Unterrichts. In je einem Gottesdienst werden die beiden Themen erlebt und vertieft.

Die Kinder sollen die christlichen Werte kennen lernen und erfahren, wie sie in ihrem Umfeld umgesetzt werden. Für uns ist es wichtig, dass sich jedes Kind angenommen fühlt und sich entfalten kann.

Die Unterstützung der Eltern trägt wesentlich zum Gelingen des Religionsunterrichtes bei.

 

S           SCHNUPPERLEHRE

              Im Zusammenhang mit der Berufswahlkunde steht den Schüler/innen das Recht auf Besuche von Schnupperlehren   zu. Die Gesuche müssen durch die Schüler/innen schriftlich an die Schulleitung gestellt werden.


 SCHULAREAL

Das Schulareal darf während der Schulzeiten, auch in Zwischenstunden, nicht verlassen werden.

             http://www.schulezeiningen.ch/ → Schule → Dokumente / Formulare → Hausordnung / Pausenordnung

 

             SCHULARZT

             Die Schule Zeiningen arbeitet mit der Arztpraxis Wanderweg zusammen. Gemeinsam organisieren wir die entsprechenden Vorsorge-Untersuchungen bei Schuleintritt und -austritt.

        http://www.ag.ch/kantonsarzt/de/pub/gesundheitsfoerderung/schulaerztlicher_dienst.php

 

            SCHULÄRZTLICHER DIENST

                 http:www.ag.ch/kantonsarzt/de/pub/gesundheitsfoerderung/schulaerztlicher_dienst.php

             SCHÜLERAUSWEIS

             Die Schüler/innen der Oberstufe können anfangs Schuljahr auf dem Sekretariat einen Schüler-Ausweis beziehen.

SCHULEZEININGEN.CH

           Jeweils anfangs Semester verteilt die Schule einen Faltprospekt mit Informationen analog zur Homepage:

·        Lehrpersonen
·        Schulpflege
·        Schulleitung
·        Zusatzangebote
·        Agenda
·        Ferienplan

SCHULGESETZ

                vom 17. März 1981:

             Die Schulen im Kanton Aargau erziehen

·      die Jugend zur Ehrfurcht vor dem Göttlichen und zur Achtung vor Mitmensch und Umwelt
·      zu selbständigen und verantwortungsbewussten Bürgern
·      zu gemeinschaftsfähigen, an Geist und Gemüt reifenden Menschen
·      zu Jugendlichen, die ihre schöpferische Kraft zu entfalten vermögen
·      die Jugendlichen, die mit der Welt des Wissens und der Arbeit vertraut gemacht worden sind

 http://www.ag.ch/sar/output/default.htm?/sar/output/401-100.htm

              SCHUL-/HAUSORDNUNG

               http://www.schulezeiningen.ch/ → Schule → Dokumente / Formulare → Schulordnung

 

             SCHULPFLEGE

Die Schulpflege setzt sich aus 5 Personen zusammen und hat folgende Aufgaben und Pflichten:

·        Die Schulpflege ist in der geleiteten Schule verantwortlich für die Weiterentwicklung sowie die übergeordnete, strategische Führung der Schule.

·        Sie ist für die Einhaltung der kantonalen Vorgaben zuständig. Sie genehmigt im Dialog mit der Schulleitung die Entwicklungsziele und Konzepte der Schule und setzt sich für die nötigen lokalen Rahmenbedingungen ein.

·        Die Schulpflege ist Anstellungsbehörde für die Schulleitung und die Lehrpersonen.

·        Die Zuständigkeit der Schulpflege umfasst teilweise beschwerdefähige Laufbahn- oder  Strafentscheide.

·        Ein guter Dialog und gegenseitiges Vertrauen zwischen Schulpflege und Gemeinderat sind wichtige Grundpfeiler für die Steuerung einer geleiteten Schule.

 

Wie gehen Sie bei Fragen vor?

·        Bei Fragen, welche Ihr Kind oder seine Klasse betreffen, bei Problemen und Konflikten suchen Sie immer zuerst das Gespräch mit der betreffenden Lehrperson.

·        Wenn sich keine Lösung ergibt, keine Einigung erzielt wird oder Sie mit einem Entscheid der Lehrperson nicht einverstanden sind, wenden Sie sich an die Schulleitung.

·        An die Schulpflege gelangen Sie, wenn Sie mit einem Entscheid bzw. dem Gespräch der Schulleitung nicht zufrieden sind. Die Schulpflege ist in diesem Fall die Beschwerdeinstanz.

SCHULLEITUNG

             Die Schule Zeiningen ist eine geleitete Schule mit einer Schulleitung – Pensum 85%.

             T  061 855 25 10

             F   061 855 25 11

 Mo | Di | Do | Fr

  mailto:zeiningen.schulleitung(at)schulen.ag.ch  
   
             http://www.ag.ch/schulqualitaet/de/pub/index.php

             SCHULPSYCHOLOGISCHER DIENST – SPD

             Der Schulpsychologische Dienst ist eine kantonale Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche vom Kindergartenalter bis Ende Sekundarstufe I mit Lern- und Leistungsbesonderheiten sowie psychischen oder psychosozialen Schwierigkeiten, welche sich im schulischen Umfeld manifestieren oder sich darauf auswirken.

Eltern, Lehrpersonen und Behörden können die Beratung in Anspruch nehmen.

            http://www.ag.ch/schulpsychologie/de/pub/wie_finden_sie_uns/rheinfelden.php

SCHULSEKRETARIAT

  T   061 855 25 12

  F  061 855 25 11

  Mo-Do  07.30-11.30 Uhr

 mailto:zeiningen.schulsekretariat(at)schulen.ag.ch

 
 SCHULSOZIALARBEIT – SSA

Der Schulsozialarbeit bietet Schüler/innen bei Lebens- und Schulfragen Beratung und Unterstützung an. Diese Beratung ist in der Regel freiwillig und kann während der Unterrichtszeit in Anspruch genommen werden.

Auch Erziehungsberechtigte können kurzfristig die Unterstützung des Schulsozialdienstes bei Fragen im Zusammenhang mit ihren Kindern in Anspruch nehmen. Der Schulsozialarbeit stellt bei Bedarf den Kontakt zu externen Beratungsstellen her.

Ein weiteres Angebot der Schulsozialarbeit besteht darin, den Lehrpersonen Unterstützung bei der Begleitung von auffälligen Schüler/innen anzubieten und in der Konzeption/Umsetzung von Präventionsangeboten mitzuwirken.  

www.schulezeiningen.ch → Zusatzangebote → Schulsozialarbeit

SCHULSPORT

Der freiwillige Schulsport (J+S-Schulsport) versteht sich als Bindeglied zwischen dem obligatorischen Unterricht 'Bewegung + Sport' und dem freiwilligen Vereinssport. Ziel des Schulsports ist, möglichst viele Kinder und Jugendliche durch den freiwilligen Sport in der Schule für den Vereinssport zu motivieren.

 www.schulezeiningen.ch → Zusatzangebote → Schulsport

 

SCHULUNFALLVERSICHERUNG

            Die Heilungskosten sind über die jeweiligen Krankenkassen der
            verunfallten Schulkinder versichert. Selbstbehalte und Franchisen der
            Krankenkasse gehen zu Lasten der Eltern.

Die Schulunfallversicherung erbringt weiterhin Leistungen im Todes- und Invaliditätsfall.

Die Schulunfallversicherung hat zudem die im Zusammenhang mit der Heilung stehenden Auslagen zu ersetzen, die in der obligatorischen Krankenkassenversicherung nicht oder nur teilweise eingeschlossen sind.

Sind die Kinder in der Krankenkassenversicherung der Eltern obligatorisch gegen Unfälle versichert, brauchen sie keine zusätzliche Versicherung abzuschliessen.

Künftig gilt für den Schadenfall (Unfall eines Kindes) folgende Regelung

1. In jedem Fall:

Sofortige Schadenmeldung der Eltern an die für das Kind zuständige Krankenkasse.

2. Im Todes- und Invaliditätsfall:

Sofortige Schadenmeldung mittels Schadenformular durch die zuständige Lehrkraft an die Schweizerische Mobiliarversicherung

3. Bei Forderungen von Kostenvergütungen:

Schadenmeldung mittels Schadenformular durch die zuständige Lehrkraft an die Schweizerische Mobiliarversicherung nach Abrechnung der Krankenkasse unter Beilage einer Kopie der Schadensanmeldung an die Krankenkasse sowie des ablehnenden Entscheides respektive der Abrechnung der Krankenkasse.

Versicherte Personen:

Schülerinnen und Schüler, Kindergartenschülerinnen und –schüler sowie nicht UVG-versicherte Begleitpersonen

-       während der Unterrichtsstunden und der dazwischen liegenden Pausen auf dem Schulareal

-       auf dem direkten Weg zu und von der Schule

-       während von der Schule organisierten Veranstaltungen (Schulreisen, Exkursionen und dergleichen

-       anlässlich der Konsultationen der Schuldienste.

Die Gemeinde Zeiningen hat die Schulunfallversicherung bei der schweizerischen Mobiliarversicherung abgeschlossen.

Über die versicherten Leistungen gibt auf Wunsch die Finanzverwaltung Auskunft.

 

SCHULWEG

Für zahlreiche Kinder beginnt mit dem Schulanfang ein wichtiger neuer Lebensabschnitt. Zu diesem Neubeginn gehört auch der Weg zum Kindergarten oder in die Schule.

 

10 Tipps für einen sicheren Schulweg:

•               Wählen Sie nicht den kürzesten, sondern den sichersten Weg.

•               Legen Sie den Schulweg mit dem Kind schon vor dem ersten Schultag mehrmals zurück.

•               Wenn es die Verkehrssituation nicht zulässt, dass das Kind alleine zur Schule geht, begleiten Sie es zu Fuss. So wird es mit der Zeit lernen, den Weg selbständig zu machen.

•               Kleiden Sie Ihr Kind so, dass es gut sichtbar ist (reflektierende Materialien).

•               Schicken Sie Ihr Kind frühzeitig auf den Weg, damit es nicht hetzen muss.

•               Schärfen Sie dem Kind ein, nie mit fremden Leuten mitzugehen.

•               Besprechen Sie mit ihrem Kind mögliche gefährliche Situationen, damit es diese erkennt.

•               Achten Sie darauf, dass ihr Kind zusammen mit Kolleginnen oder Kollegen den Schulweg zurücklegt.

•               Sollte Ihr Kind einmal in eine Notsituation geraten, sind «Rettungsinseln» wertvoll: die Kassiererin des Dorfladens oder ein Haus, wo das Kind läuten und um Hilfe fragen kann.

  Kickboards, Inlineskates und ähnliche Geräte sind für den Schulweg  
  ungeeignet.

     http://www.verkehrsclub.ch/de/online/medien/medienmitteilungen.html?tx_frpredakartikel_pi3_detail=6860&cHash=eef984fc52619ad881446078734cb6d5

Der Schulweg ist ein Erlebnisweg, wie kurz oder lang er auch sein mag. Das Merkblatt hilft Eltern dabei, den neuen Weg der Kinder vorzubereiten. Dies ist eine wichtige Phase in der Entwicklung der Kinder: Sie lernen in der Gruppe mit gleichaltrigen Kindern wichtige soziale Fähigkeit.

 
http://www.verkehrsclub.ch/de/service/ratgeber/schulweg.html

 

SCHWEIGEPFLICHT

§3 
405.110   Dekret
über die Schuldienste vom 29. April 1986
gestützt auf §59 des Schulgesetzes vom 17. März 1981

Die Mitarbeitenden der Dienste sind zu Verschwiegenheit verpflichtet. 


Die Herausgabe von Beratungsergebnissen an Dritte bedarf bei Kindern der Zustimmung der gesetzlichen Vertretung, bei Erwachsenen und bei Jugendlichen, die sich gemäss §2 Abs. 2 selbständig anmelden dürfen, deren eigener Zustimmung. 


In Fällen von häuslicher Gewalt informieren die Schuldienste die Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt und können ihr gegenüber die Akten offen legen, auch wenn dazu keine Zustimmung der Berechtigten vorliegt. 

 

 http://www.ag.ch/sar/output/default.htm?/sar/output/405-110.htm

SCHWIMMUNTERRICHT

Die Klassen der Primarschule besuchen wahlweise wöchentlich oder quartalsweise das Hallenbad am Stutz.

   http://www.schulezeiningen.ch/ → Zusatzangebote → Schwimmunterricht


SPIELSUCHT

Das Glück herauszufordern und den Nervenkitzel zu suchen … dies gehört zu unserem Leben. Doch wo endet der harmlose Spass, wo beginnt die Gefahr? In der Suche nach Risiko steckt immer auch das mögliche Resultat des Verlusts. Und dieser ist meist nicht nur finanzieller Art, sondern kann noch viel weiter gehen: Partnerschaft, Arbeitsplatz, ja die gesamte Lebensgrundlage stehen wortwörtlich auf dem Spiel.

 http://www.suchthilfe-ags.ch/default.aspx?navid=70

 

STANDORTGESPRÄCH

Wir möchten, dass sich alle unsere Schülerinnen und Schüler persönlich und schulisch gut entwickeln können. Um dieses Ziel zu erreichen, kann es sinnvoll sein, dass sich Lehrperson und Eltern – vielleicht zusammen mit weiteren Personen der Schule, die mit dem Kind zu tun haben – zu einem Standortgespräch zusammensetzen.

An unserer Schule haben diese Gespräche einen bestimmten Ablauf. Das hilft uns, gemeinsam die wirklich wichtigen Themen zu finden, Beobachtungen auszutauschen und zusammen herauszufinden, was wir für die Verbesserung der Situation tun könnten.

Diese Kurzinformation beschreibt die wichtigsten Schritte dieses Ablaufs. Wer noch genauere Informationen möchte, kann die Handreichung «Schulische Standortgespräche» lesen. Sie kann in der Schule ausgeliehen werden.

 Ein schulisches Standortgespräch wird durchgeführt

– wenn ein reguläres Elterngespräch stattfindet

– wenn die Schülerin oder der Schüler Schulschwierigkeiten hat, die man
   genauer anschauen und besprechen sollte («Aus welchen Gründen
   bestehen die Schwierigkeiten? Was können die Beteiligten tun, um die
   Situation zu verbessern? Auf welchen Stärken können wir aufbauen?»)

– wenn die Schülerin oder der Schüler bereits eine spezielle Unterstützungs-
   massnahme erhält («Konnten die vereinbarten Zielsetzungen der
   Massnahme erreicht werden? Ist die Massnahme weiterhin nötig? Oder
   braucht das Kind etwas anderes?»).

Ein erstes Standortgespräch erfolgt auf Antrag der Lehrpersonen oder der Eltern. Wenn das Kind eine spezielle Unterstützungsmassnahme erhält, finden regelmässig schulische Standortgespräche statt (in der Regel zwei, mindestens jedoch eines pro Jahr ).

Am Gespräch sollen diejenigen Personen teilnehmen, die für die Klärung der Situation wichtig sein können. Immer sind die Lehrperson und die Erziehungsverantwortlichen (Vater und/oder Mutter) dabei. Ob es sinnvoll ist, das Kind am Gespräch teilnehmen zu lassen, ist abhängig von der Situation.

Weiter können am Gespräch teilnehmen: eine Fachperson in Schulischer Heilpädagogik oder Therapie, eine schulpsychologische Fachperson, eine Lehrperson Deutsch als Zweitsprache oder weitere Personen, die in dieser Situation Wichtiges beitragen können.

Alle Beteiligten erfahren bei der Einladung, wer am Gespräch teilnehmen wird.

In der Regel wird das schulische Standortgespräch von der Lehrperson des Kindes oder einer sonderpädagogischen Fachperson wie z.B. der Schulischen Heilpädagogin oder dem Schulischen Heilpädagogen geleitet. Es kann in besonderen Fällen auch von einer anderen Person – namentlich der Schulleitung – geleitet werden.

In der Regel lädt diejenige Person ein, die das Standortgespräch auch leiten wird.

Alle Beteiligten bereiten sich auf das Gespräch vor, indem sie das Blatt «Persönliche Vorbereitung eines Standortgesprächs» ausfüllen. Das Vorbereitungsformular hilft, gemeinsam rasch herauszufinden, welches die wichtigen Themen sind, über die man sprechen sollte.

Die Eltern können das Formular allein oder zusammen mit ihrem Kind ausfüllen.

Auf dem Formular notieren Sie in kurzen Worten Ihre persönliche Umschreibung der derzeitigen Situation: Was ist im Moment schwierig, was ist speziell? Was ist in Ihren Augen das wichtigste Problem? Vielleicht ist es auch wichtig, dass Sie etwas zur Befindlichkeit der Schülerin oder des Schülers schreiben. Es ist wichtig zu wissen, ob beispielsweise eine fröhliche oder eine angstvolle Stimmung vorherrschend ist.

Anschliessend gehen Sie das Formular durch und überlegen sich bei allen Punkten, ob Sie bezüglich der Schülerin oder des Schülers eher Stärken oder Probleme erleben. Ein Bereich heisst zum Beispiel «Umgang mit Anforderungen». Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Kind hier etwa so einzuschätzen ist wie gleichaltrige Klassenkameraden, kreuzen Sie das Feld in der Mitte an.

Manchmal ist es schwierig, nur ein Kreuz zu setzen. In diesem Fall können Sie auch mehrere Kreuze setzen. Für zusätzliche Bemerkungen hat es rechts Platz. Ihr ausgefülltes Formular bleibt übrigens in Ihrem Besitz. Sie können es nach dem Gespräch wieder mit nach Hause nehmen.

Nehmen Sie sich 5 bis 10 Minuten Zeit, mehr nicht. Es geht nur um eine grobe Einschätzung, die für das Gespräch aber sehr hilfreich sein wird.

Wenn Sie denken, «Das kann ich nicht einschätzen» oder «Dazu möchte ich lieber nichts sagen», dann lassen Sie die entsprechenden Felder einfach leer.

Im ersten Teil des Gesprächs werden die verschiedenen Einschätzungen auf den Vorbereitungsformularen angeschaut. («Wo haben alle die gleiche Einschätzung? Gibt es Bereiche, die ganz unterschiedlich eingeschätzt werden?») Nun wird gemeinsam entschieden, über welche (ein bis zwei) Bereiche vertieft gesprochen werden soll. Alle Beteiligten können ihre Beobachtungen einbringen.

Im letzten Teil des Gesprächs steht die folgende Frage im Zentrum: «Was können wir konkret tun, um die Situation zu verbessern?»

Ja, es wird ein kurzes Protokoll erstellt. Es wird vertraulich behandelt. Auf der letzten Protokollseite wird notiert, welche Ziele gemeinsam verfolgt werden sollen oder welche Massnahmen allenfalls getroffen oder beantragt werden sollen. Alle am Gespräch Beteiligten erhalten eine Kopie dieser Protokollseite.

Wenden Sie sich bei Unklarheiten direkt an diejenige Person, die Sie zum schulischen Standortgespräch eingeladen hat. Falls Sie sich vertieft informieren möchten: In der Schule ist eine ausführliche Handreichung «Schulische Standortgespräche» vorhanden. Darin wird das Verfahren im Detail beschrieben.

 

STELLVERTRETUNG

 Bei krankheitsbedingten, längeren Absenzen von Lehrpersonen organisiert die Schulleitung eine Stellvertretung.
Kürzere Abwesenheiten werden versucht intern und nach der Abmachung ’Betreuung im Krankheitsfall’ zu regeln.

 

STUFEN

Die Schule Zeiningen führt die Stufen

·      Kindergarten – 2 Jahrgänge, freiwillig

·      Primarschule – 5 Jahrgangsstufen in Jahrgangsklassen

·      Oberstufe – 3. und 4. Sekundar

Die Umstellung auf 6/3 – 6 Primarschuljahre und 3 Jahre Oberstufe folgt nach dem politischen Entscheid und der Volkssabstimmung.

 

STÜTZUNTERRICHT

siehe →  ’Deutsch als Zweitsprache – DAZ’

 

SUCHTHILFE

   http://www.suchthilfe-ags.ch/default.aspx?navid=25

 

T            TAGESFAMILIEN

               http://www.tagesfamilien.ch

 

  TELEFON

              Hauswart:      079 448 03 15

 Kindergarten:    061 851 38 67

 Lehrer/innen-Zimmer Brugglismatt 1:  061 855 25 00

 Lehrer/innen-Zimmer Brugglismatt 2:  061 855 25 19

 Schulleitung:   061 855 25 10

 Schulsekretariat:    061 855 25 12

 

U          ÜBERTRITTE

Übertritt in die Primarschule und die Oberstufe

Ablauf des Empfehlungsverfahrens

·      Spätestens bis April führt die Kindergarten- bzw. die Klassenlehrperson der 5. Klasse mit den Eltern und der Schüler/in das Übertrittsgespräch. Die Lehrperson erklärt und begründet ihre Empfehlung. Es wird schriftlich festgehalten, ob die Eltern mit der Empfehlung der Lehrperson einverstanden sind.

·      Sind sich die Lehrperson und die Eltern nicht einig, entscheidet die Schulpflege über die Zuweisung. Vor diesem Entscheid haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Argumente bei der Schulpflege darzulegen (rechtliches Gehör).

·      Der Laufbahnentscheid wird den Eltern anschliessend von der Schulpflege schriftlich zugestellt. Die Eltern haben die Möglichkeit, gegen diesen Entscheid innert 30 Tagen von der Zustellung an beim Schulrat des Bezirks Beschwerde zu erheben.

Übertritt in die Primarschule:

Bei der Empfehlung für den Übertritt in die Primarschule berücksichtigt die Kindergartenlehrperson die Entwicklung des Kindes. In besonderen Fällen kann ein Übertritt in die Einschulungsklasse angezeigt sein.

Übertritt in die Oberstufe:

Bei der Empfehlung für den Übertritt in die Oberstufe (Real-, Sekundar- oder Bezirksschule) berücksichtigt die Klassenlehrperson die Leistungen in den Kern- und Erweiterungsfächern, die Beurteilung der Selbstkompetenz sowie die Entwicklungsprognose. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass sich Schüler/innen der 5. Primarklasse mit einer bestandenen Übertrittsprüfung für die Sekundar- oder Bezirksschule qualifizieren.

Typenwechsel in der Oberstufe

Für den Typenwechsel von der Real- in die Sekundarschule und von der Sekundar- in die Bezirksschule gilt am Ende jedes Schuljahrs das Empfehlungsverfahren. In der 1. und 3. Klasse der Oberstufe können sich die Schüler/innen mit einer bestandenen Übertrittsprüfung für die Sekundar- oder Bezirksschule qualifizieren.

Übertritt in die Berufsmaturitätsschule, Handelsmittelschule, Informatikmittel- schule oder Fachmittelschule und ins Gymnasium Die Übertrittsregelung bleibt in ihrer bisherigen Form bestehen. Die Orientierungsnoten (gleiche Fächer wie bisher: Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, Geschichte, Biologie, Chemie, Musik und Zeichnen [je hälftig] sowie auf Wunsch Latein) im Zwischenbericht der 4. Bezirks-schulklasse und die Bezirksschulabschlussprüfung (BAP) entscheiden über den Übertritt in eine der genannten Schulen.

 http://www.ag.ch/bildungswege/de/pub/promotionen/elterninformationen.php

 

UNFALLVERSICHERUNG

siehe →  ’Schulunfallversicherung’

 

             UNTERRICHTSBESUCH

             Nach Absprache und Voranmeldung bei den Klassenlehrpersonen sind  Unterrichtsbesuche erwünscht.

 

URLAUBSGESUCH

               http://www.schulezeiningen.ch/ → Schule → Dokumente / Formulare → Urlaubsregelung / -gesuch  

             'schulezeiningen.ch'

 

URLAUBSREGLEMENT

             http://www.schulezeiningen.ch/ – Schule – Dokumente / Formulare –
      Urlaubsregelung / -gesuch

            'schulezeiningen.ch'

V           VERKEHRSERZIEHUNG

            http://www.bfu.ch/German/sicherheitindenschulen/Seiten/Verkehrserziehung.aspx

 

W         WEITERBILDUNG

Die Schule Zeiningen führt interne Weiterbildungen zu den Jahresthemen durch. Die durch die Schulpflege bewilligten schulfreien Tage werden frühzeitig in der Agenda auf der Homepage und im Faltprospekt 'schulezeiningen.ch' publiziert.

 

             WINTERSPORTLAGER

              Für die Klassen der Mittelstufe organisieren wir jeweils mit der Unterstützung der Gemeinde ein    Wintersportlager, welches in den letzten Jahren im März stattfand.

 

Z           ZAHNÄRZTLICHE KONTROLLE

             Für die jährliche Zahnkontrolle werden ab 1. August 2011 die bisherigen Gutscheine durch ein neues                    Gutscheinsystem ersetzt. Weiterführende Informationen dazu folgen.

ZAHNPROPHYLAXE

Die Schüler/innen werden in einer systematischen Mundhygiene angeleitet. Dazu gehören insbesondere altersgerechte Zahnreinigungstechniken mit fluoridhaltigen Präparaten sowie die Vermittlung von gesundheitsfördernder Ernährung. Die Eltern sind nach Möglichkeit einzubeziehen (z.B. anlässlich eines schulischen Elternabends).

Zudem ist eine Vernetzung mit den Fachpersonen

für Gesundheitsförderung vor Ort (z.B. Hauswirtschaftslehrpersonen) wünschenswert.

Eine weitere Aufgabe besteht in der Kontrolle der Zahnkontrollausweise (ab 1. August 2011).

Im Rahmen der Zahngesundheitserziehung sind die Schüler/innen stufengerecht über folgende Grundthemen zu unterrichten:

Kindergarten

- Gesunder Znüni und Zvieri

- Umgang mit Zahnbürste vermitteln

- Elterninformation (erste bleibende Zähne)

1. und 2. Primarschule

- Ernährung, Gesunde Zwischenmahlzeiten

- Zahnwechsel

- Optimierung der Zahnreinigungstechnik

3. bis 5. Primarschule

- Ernährung, Fluoride, Kennen der Mundhöhle

- Zahnmedizinische Anatomie und Funktion der Zähne,   Krankheitsentstehung

Oberstufe

- Vorbeugung von Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates

- Ernährungsverhalten, Erosionen

- Hilfsmittel zur Entfernung der Zahnbeläge

- Motivation zur Gesunderhaltung der Zähne nach der Schulzeit

 

In der Primarschule werden in der Regel 6 Einsätze pro Jahr, auf der Oberstufe mindestens 2 Einsätze pro Jahr absolviert.

 http://www.ag.ch/kantonszahnarzt/de/pub/schulzahnpflege.php

 

ZECKEN

Zecken können mit ihrem Biss eine Reihe von Infektionskrankheiten übertragen. Bitte kontrollieren Sie Ihr Kind regelmässig auf Zecken, insbesondere nach Schulreisen und Waldtagen.

Detaillierte Informationen zum Thema Zecken finden Sie auch unter

http://www.bag.admin.ch/infekt/publ/wissenschaft/d/zeckeninfo_oabb.pdfg

ZEUGNIS

Am Ende des Schuljahrs erhalten die Schüler/innen ein Jahreszeugnis mit Noten. Der Notendurchschnitt im Jahreszeugnis entscheidet über den Wechsel in die nächste Klasse. In der ersten Primarklasse sowie in den beiden Jahren der Einschulungsklasse erfolgt die Leistungsbeurteilung ausschliesslich in Worten. Die Schüler/innen erhalten einen Lernbericht. Die Gesamtbeurteilung durch die Lehrperson entscheidet über den Wechsel in die 2. Klasse.

 http://www.ag.ch/bildungswege/de/pub/promotionen/elterninformationen.php

ZNÜNI UND ZVIERI

Eine gesunde Erenährung ist nicht nur wichtig für eine gesunde Entwicklung und das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen, sie fördert auch die Konzentrationsfähigkeit.

 http://schuleow.educanet2.ch/administrator/Znueni_Tipps_AG2.pdf

 

ZWISCHENBERICHT

Nach dem ersten Schulhalbjahr erhalten die Schüler/innen einen Zwischenbericht. Darin werden die Leistungen in den einzelnen Fächern mit einer Orientierungsnote bewertet.

Zusätzlich zur Orientierungsnote werden die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch in Worten beurteilt.

Die Selbst- und Sozialkompetenzbeurteilen die Lehrpersonen ebenso in Worten.

 http://www.ag.ch/bildungswege/de/pub/promotionen/elterninformationen.php

 

ZUSAMMENARBEIT

 Eltern und Lehrpersonen wollen grundsätzlich dasselbe: das Kind optimal fördern, damit es seine Fähigkeiten entfalten und im Berufsleben wie auch in der Gesellschaft bestehen kann. Allerdings sind die Auffassung darüber, was für das Kind gut und wichtig ist, verständlicherweise oft unterschiedlich. Denn die Eltern und Lehrpersonen erleben das Kind in verschiedenen Umfeldern. Daher ist es wichtig, dass die Eltern und Lehrpersonen das Ge- spräch miteinander suchen und einander ihre Auffassungen darlegen. Der gemeinsame Weg kann beginnen, wenn die Eltern und Lehrpersonen die Unterschiede begreifen können und bereit sind, damit konstruktiv umzugehen.

Die Schule Zeiningen ist am Aufbau eines Elternmitwirkung-Modells.

(siehe → schuleMITeltern).

 http://www.ag.ch/sar/output/default.htm?/sar/output/401-100.htm

 http://www.ag.ch/bks/shared/dokumente/pdf/schule_eltern.pdf